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Versteigerungsbedingungen

Das Auktionshaus Waltraud Boltz, Kunstauktionshaus KG versteigert freiwillig im Namen und für Rechnung der Auftraggeber.

Eigenware ist besonders gekennzeichnet ( E ).

Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Sie können während der Vorbesichtigung ausreichend besichtigt und geprüft werden. Aus offenen und versteckten Mängeln gleich welcher Art sowie aus Zuschreibungen kann keine Haftung des Versteigerers abgeleitet werden.

Die Katalogbeschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen; sie stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff BGB dar und können in keinem Fall Grundlage für Reklamationen oder Ansprüche irgendwelcher Art bilden.

Gebrauchsspuren, kleine Beschädigungen und Reparaturen sind bei den Beschreibungen im Katalog nicht unbedingt aufgeführt.

Mündliche und telefonische Angaben und Auskünfte sind unverbindlich, wenn sie nicht schriftlich bestätigt werden. Der Versteigerer kann Katalognummern zurückziehen, vereinen, trennen oder in der Reihenfolge ändern.

Der Aufruf kann 20% unter dem im Katalog genannten Richtpreis liegen. Gesteigert wird in der Regel um 10%.

Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot abgegeben wird. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter für drei Wochen an sein Gebot gebunden. Dieses erlischt, wenn er innerhalb dieser Zeit nicht den vorbehaltlosen Zuschlag schriftlich erhält.

Geben mehrere Personen gleichzeitig das gleiche Gebot ab und erfolgt nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot, entscheidet das Los. Bestehen Meinungsverschiedenheiten über einen bereits erteilten Zuschlag, kann der Versteigerer den Gegenstand neu ausbieten. Will ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, kann der Versteigerer ihm dennoch den Zuschlag erteilen und die daraus resultierenden Rechte geltend machen. Er kann aber auch den Zuschlag auf das unmittelbar vorher abgegebene Gebot erteilen oder den Gegenstand neu ausrufen. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder ohne Angabe von Gründen verweigern.

Schriftliche Gebote werden gewissenhaft aber ohne Gewähr ausgeführt. Sie können nur ausgeführt werden, wenn sie konkrete Angaben enthalten. Bei unklaren Angaben zur Identifizierung des Gegenstandes gilt die Katalognummer. Bei schriftlichen Geboten muß der Bieter dem Versteigerer aus der Kartei bekannt sein; bei unbekannten Bietern kann der Versteigerer eine dem Vorgebot entsprechende Sicherheit fordern. Die schriftlich angegebenen Limitpreise beziehen sich nur auf einen evtl. Zuschlag. Aufgeld und Mehrwertsteuer werden hinzugerechnet. Der Zuschlag verpflichtet den Bieter in jedem Fall zu Abnahme und Zahlung. Handelt er im Auftrag eines Dritten, so haftet dieser selbstschuldnerisch.

Mit dem Zuschlag geht jedwede Gefahr auf den Ersteher über, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung.

Grundlage für die Bezahlung bildet der Zuschlagpreis. Auf diesen wird ein Aufgeld von 15% erhoben. Auf das Aufgeld wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% hinzugerechnet. Der Endpreis ist sofort fällig und bar in EURO zu zahlen. Die Aushändigung des Auktionsgutes erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Wurde der Zuschlag aufgrund eines schriftlichen Gebotes erteilt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

Geht eine Zahlung nicht rechtzeitig ein oder verweigert der Ersteher die Abnahme, kann der Versteigerer im Namen des Auftraggebers wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Das ersteigerte Gut ist vom Käufer sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Der Versteigerer lehnt jedwede Haftung für ersteigerte Gegenstände ab. Eine Versicherung für diese Gegenstände besteht nicht. Jeder Versand erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Käufers. Wünscht der Käufer eine Transportversicherung, gehen die Kosten zu seinen Lasten.

In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher - insbesondere bei Besichtigungen - auch ohne Verschulden für jeden von ihm verursachten Schaden.

Der Versteigerer behält sich vor, Personen, die in irgendeiner Art die Versteigerung stören oder einen ordnungsgemäßen Ablauf beeinträchtigen, von der Teilnahme an der Auktion auszuschließen.

Vorgenannte Bedingungen entsprechen der Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen vom 12. Januar 1961 (BGB 1.1 S 43 ff) und gelten sinngemäß auch nach Beendigung der Auktion für einen nachfolgenden freihändigen Verkauf.

Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen behalten alle übrigen ihre Gültigkeit.

Durch Erteilung eine schriftlichen Auftrages oder Abgabe eines Gebotes erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen ausdrücklich an. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Bayreuth. Es gilt deutsches Recht.

Waltraud Boltz
Kunstauktionshaus KG
Bayreuth

Bitte beachten Sie!

Der im Internet - Bieterformular vermerkte Preis gilt als Höchstgebot, der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen.

Aufträge dieser Art können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens einen Tag vor der Auktion eintreffen. Bei der Bearbeitung der schriftlichen Aufträge gilt ausschließlich die Katalognummer, nicht der Titel des Gegenstandes. Telefonische Gebote können nur in Ausnahmefällen von uns bekannten Kunden entgegengenommen werden.

Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzungen. Ohne Bieternummer kann nicht gesteigert werden. Nummern dafür werden vor der Auktion ausgegeben.

Auf Wunsch können Sitzplätze reserviert werden.

Die Maßangaben verstehen sich Länge x Breite x Höhe bzw. in der Funktion der Gegenstände.

Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, kleinere Beschädigungen und Altersspuren sind nicht unbedingt angegeben. Die Nichtangabe einer Beschädigung schließt eine solche nicht aus.

Alle Rechte für Gestaltung und Aufmachung des Kataloges vorbehalten.

Sie können Ihre Gebote auch über unser Telefax 0921/ 12614 übermitteln.

Bei einer persönlichen Teilnahme an der Auktion ist der Endpreis nach der Auktion in bar (EURO) an das Auktionshaus Boltz KG zu entrichten.

Bei schriftlichen Aufträgen erfolgt der Versand nach Zahlungseingang.

Auf militärischen Orden, Dkoumenten, Ausweisen etc. aus der Zeit des III.Reiches sind oft deren Symbole abgebildet. Beachten Sie bitte § 86 StGB! Wir versteigern diese Gegenstände nur zur staatsbürgerlichen und geschichtlichen Aufklärung Propaganda ist nicht beabsichtigt, und wir distanzieren uns von jeglichen rechten, radikalen Gedankengut.

   
Kunstauktionshaus Boltz, Brandenburger Str. 36, 95448 Bayreuth, Tel. 0921-20616 - Fax. 0921-12614

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