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Versteigerungsbedingungen
Das Auktionshaus Waltraud Boltz, Kunstauktionshaus KG versteigert
freiwillig im Namen und für Rechnung der Auftraggeber.
Eigenware ist besonders gekennzeichnet ( E ).
Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind gebraucht
und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden.
Sie können während der Vorbesichtigung ausreichend besichtigt
und geprüft werden. Aus offenen und versteckten Mängeln
gleich welcher Art sowie aus Zuschreibungen kann keine Haftung
des Versteigerers abgeleitet werden.
Die Katalogbeschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen;
sie stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne
der §§ 459 ff BGB dar und können in keinem Fall Grundlage
für Reklamationen oder Ansprüche irgendwelcher Art bilden.
Gebrauchsspuren, kleine Beschädigungen und Reparaturen sind
bei den Beschreibungen im Katalog nicht unbedingt aufgeführt.
Mündliche und telefonische Angaben und Auskünfte sind
unverbindlich, wenn sie nicht schriftlich bestätigt werden.
Der Versteigerer kann Katalognummern zurückziehen, vereinen,
trennen oder in der Reihenfolge ändern.
Der Aufruf kann 20% unter dem im Katalog genannten Richtpreis
liegen. Gesteigert wird in der Regel um 10%.
Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein höheres
Gebot abgegeben wird. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt
der Bieter für drei Wochen an sein Gebot gebunden. Dieses
erlischt, wenn er innerhalb dieser Zeit nicht den vorbehaltlosen
Zuschlag schriftlich erhält.
Geben mehrere Personen gleichzeitig das gleiche Gebot ab und erfolgt
nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot, entscheidet das
Los. Bestehen Meinungsverschiedenheiten über einen bereits
erteilten Zuschlag, kann der Versteigerer den Gegenstand neu ausbieten.
Will ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen,
kann der Versteigerer ihm dennoch den Zuschlag erteilen und die
daraus resultierenden Rechte geltend machen. Er kann aber auch
den Zuschlag auf das unmittelbar vorher abgegebene Gebot erteilen
oder den Gegenstand neu ausrufen. Der Versteigerer kann sich den
Zuschlag vorbehalten oder ohne Angabe von Gründen verweigern.
Schriftliche Gebote werden gewissenhaft aber ohne Gewähr
ausgeführt. Sie können nur ausgeführt werden, wenn
sie konkrete Angaben enthalten. Bei unklaren Angaben zur Identifizierung
des Gegenstandes gilt die Katalognummer. Bei schriftlichen Geboten
muß der Bieter dem Versteigerer aus der Kartei bekannt sein;
bei unbekannten Bietern kann der Versteigerer eine dem Vorgebot
entsprechende Sicherheit fordern. Die schriftlich angegebenen
Limitpreise beziehen sich nur auf einen evtl. Zuschlag. Aufgeld
und Mehrwertsteuer werden hinzugerechnet. Der Zuschlag verpflichtet
den Bieter in jedem Fall zu Abnahme und Zahlung. Handelt er im
Auftrag eines Dritten, so haftet dieser selbstschuldnerisch.
Mit dem Zuschlag geht jedwede Gefahr auf den Ersteher über,
das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung.
Grundlage für die Bezahlung bildet der Zuschlagpreis. Auf
diesen wird ein Aufgeld von 15% erhoben. Auf das Aufgeld wird
die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% hinzugerechnet. Der Endpreis
ist sofort fällig und bar in EURO zu zahlen. Die Aushändigung
des Auktionsgutes erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.
Wurde der Zuschlag aufgrund eines schriftlichen Gebotes erteilt,
ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum
zu begleichen.
Geht eine Zahlung nicht rechtzeitig ein oder verweigert der Ersteher
die Abnahme, kann der Versteigerer im Namen des Auftraggebers
wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen.
Das ersteigerte Gut ist vom Käufer sofort nach der Auktion
in Empfang zu nehmen. Der Versteigerer lehnt jedwede Haftung für
ersteigerte Gegenstände ab. Eine Versicherung für diese
Gegenstände besteht nicht. Jeder Versand erfolgt ausnahmslos
auf Kosten und Gefahr des Käufers. Wünscht der Käufer
eine Transportversicherung, gehen die Kosten zu seinen Lasten.
In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher - insbesondere
bei Besichtigungen - auch ohne Verschulden für jeden von
ihm verursachten Schaden.
Der Versteigerer behält sich vor, Personen, die in irgendeiner
Art die Versteigerung stören oder einen ordnungsgemäßen
Ablauf beeinträchtigen, von der Teilnahme an der Auktion
auszuschließen.
Vorgenannte Bedingungen entsprechen der Verordnung über gewerbsmäßige
Versteigerungen vom 12. Januar 1961 (BGB 1.1 S 43 ff) und gelten
sinngemäß auch nach Beendigung der Auktion für
einen nachfolgenden freihändigen Verkauf.
Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen behalten
alle übrigen ihre Gültigkeit.
Durch Erteilung eine schriftlichen Auftrages oder Abgabe eines
Gebotes erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen ausdrücklich
an. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
für beide Teile ist Bayreuth. Es gilt deutsches Recht.
Waltraud Boltz
Kunstauktionshaus KG
Bayreuth
Bitte beachten Sie!
Der im Internet - Bieterformular vermerkte Preis gilt als Höchstgebot,
der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen.
Aufträge dieser Art können nur berücksichtigt werden,
wenn sie spätestens einen Tag vor der Auktion eintreffen.
Bei der Bearbeitung der schriftlichen Aufträge gilt ausschließlich
die Katalognummer, nicht der Titel des Gegenstandes. Telefonische
Gebote können nur in Ausnahmefällen von uns bekannten
Kunden entgegengenommen werden.
Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzungen. Ohne
Bieternummer kann nicht gesteigert werden. Nummern dafür
werden vor der Auktion ausgegeben.
Auf Wunsch können Sitzplätze reserviert werden.
Die Maßangaben verstehen sich Länge x Breite x Höhe
bzw. in der Funktion der Gegenstände.
Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen
vorgenommen, kleinere Beschädigungen und Altersspuren sind
nicht unbedingt angegeben. Die Nichtangabe einer Beschädigung
schließt eine solche nicht aus.
Alle Rechte für Gestaltung und Aufmachung des Kataloges vorbehalten.
Sie können Ihre Gebote auch über unser Telefax 0921/
12614 übermitteln.
Bei einer persönlichen Teilnahme an der Auktion ist der Endpreis
nach der Auktion in bar (EURO) an das Auktionshaus Boltz KG zu
entrichten.
Bei schriftlichen Aufträgen erfolgt der Versand nach Zahlungseingang.
Auf militärischen
Orden, Dkoumenten, Ausweisen etc. aus der Zeit des III.Reiches
sind oft deren Symbole abgebildet. Beachten Sie bitte § 86
StGB! Wir versteigern diese Gegenstände nur zur staatsbürgerlichen
und geschichtlichen Aufklärung Propaganda ist nicht beabsichtigt,
und wir distanzieren uns von jeglichen rechten, radikalen Gedankengut.
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